ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



1) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders festgehalten, gelten für alle unsere Verträge die vorliegenden Bedingungen unter Ausschluss der Bedingungen der Gegenpartei. Die bloße Erteilung eines Auftrages bedeutet die Annahme dieser Bedingungen durch die Gegenpartei und den Verzicht auf seine eigenen Bedingungen.



2) Die in Katalogen, Broschüren und Preislisten enthaltenen Angaben sind rein indikativ und stellen keine Verpflichtung unsererseits dar.



3) Wir behalten uns das Recht vor, unser Angebot jederzeit zu ändern oder zurückzuziehen, sofern es nicht von der Gegenpartei angenommen wurde.



4) Der Vertrag gilt erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als wirksam und angenommen.



5) Die im Vertrag genannten Preise werden auf der Grundlage der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Tarife berechnet. Eine vor dem Liefertermin vorgenommene Preiserhöhung führt automatisch zu einer Anpassung der im Vertrag genannten Preise.



6) Die Lieferzeiten sind unverbindlich und dienen nur als Anhaltspunkt. Die andere Partei ist nicht berechtigt, bei Überschreitung der Lieferzeiten Schadensersatz zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.



7) Alle Beanstandungen, die sich auf unsere Lieferungen beziehen, sind uns innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware per Einschreiben unter Androhung einer Verfallsstrafe mitzuteilen. Alle Reklamationen, die sich auf die in Rechnung gestellten Beträge beziehen, müssen, um zulässig zu sein, innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum per Einschreiben an uns gerichtet werden. Eine eventuelle Reaktion auf eine verspätete Reklamation kann nicht als Verzicht auf diese Frist gewertet werden. Jede Rechnung gilt, sofern der Kunde nicht das Gegenteil nachweist, zwei Werktage nach Rechnungsdatum als beim Kunden eingegangen.



8) Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich etwaigen Schadenersatzes und Zinsen, abweichend von Artikel 1583 des Bürgerlichen Gesetzbuches unser Eigentum. Ungeachtet dieses ausdrücklichen Eigentumsvorbehalts gehen alle mit der Ware verbundenen Risiken sofort auf die Gegenpartei über. Im Falle der Stornierung eines Auftrags ist der Kunde verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Vertragspreises zu zahlen, es sei denn, LivWise SA kann nachweisen, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist. Wenn LivWise SA eine Bestellung eines Verbrauchers ohne triftigen Grund storniert, zahlt LivWise SA dem Verbraucher ebenfalls eine Entschädigung von 30 %. Jeder Betrag, der aufgrund einer Bestellung gezahlt wird, wird von LivWise SA als abgerechnet betrachtet.



9) Soweit nicht anders vereinbart, sind alle unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Zahlungen an Vertreter, Vermittler oder Dritte sind ungültig.



10) Wird eine Rechnung nicht am Fälligkeitstag bezahlt, werden alle geschuldeten Beträge von Rechts wegen mit Zinsen in Höhe von 10 % pro Jahr oder dem gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr geltenden Zinssatz erhöht, wobei der höhere Prozentsatz einbehalten wird, und zwar ohne vorherige Inverzugsetzung. Etwaige Vorauszahlungen werden in erster Linie immer zur Zahlung der fälligen Zinsen verwendet. Werden die fälligen Beträge am Fälligkeitstag ohne wichtigen Grund und nach erfolgloser Inverzugsetzung ganz oder teilweise nicht bezahlt, so erhöht sich der ausstehende Saldo um 10 %, mindestens jedoch um 50 Euro als pauschaler Schadensersatz, auch wenn eine Nachfrist gesetzt wurde. LivWise SA schuldet dem Verbraucher die gleiche Entschädigung, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Muss eine Mahnung verschickt werden, so wird zusätzlich ein Betrag von 35 Euro pro Mahnung fällig.



11) Unsere Garantie ist nie höher als die unseres möglichen Lieferanten/Herstellers. Der Kunde hat außerdem alle Lieferungen des Unternehmens bei Erhalt der Ware zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Unbeschadet der vorherigen Abnahme gilt die Ware mangels schriftlicher Beanstandung innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt der Ware unwiderruflich als abgenommen, jedenfalls sobald sie ganz oder teilweise in Gebrauch genommen worden ist. Die Abnahme umfasst alle offensichtlichen Mängel.



12) Eine am Fälligkeitstag nicht bezahlte Rechnung führt automatisch und ohne Inverzugsetzung zur Fälligkeit aller anderen noch nicht fälligen Rechnungen, auch wenn sie Gegenstand von noch nicht fälligen Wechseln sind.



13) Bei Nichtbezahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag oder bei Änderung des Status des Vertragspartners (wie z. B. Tod, Geschäftsunfähigkeit, Auflösung oder Änderung der Firma, Wechselprotest, zweifelhafte Zahlungsfähigkeit, Vergleich mit Gläubigern, Konkurs usw.) behalten wir uns das Recht vor, alle Lieferungen zu unterbrechen und alle bestehenden Verträge mit dem Vertragspartner zu kündigen, ohne dass dieser ein Recht auf Schadenersatz irgendwelcher Art hat.



14) Jegliche Forderung, die ein Kunde gegenüber der LivWise SA hat, muss innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung der Ware gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Forderung als verjährt. Bei versteckten Mängeln muss der Anspruch innerhalb von sechs Monaten nach Entdeckung des Mangels geltend gemacht werden, andernfalls gilt sie als verjährt Durch Verhandlungen werden diese Fristen nicht ausgesetzt.



15) Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte in Gent zuständig. Alle unsere Vereinbarungen unterstehen dem belgischen Recht.

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